Ist eine Hundeversicherung notwendig?

Mit einem Haustier ist immer ein gewisses finanzielles Risiko verbunden. Das Tier kann beispielsweise erkranken, was teure Behandlungskosten beim Tierarzt mit sich zieht. Oder es kann Schäden bei anderen Dritten verursachen.

Das ist auch bei Hunden nicht anders. Aus diesem Grund schließen viele Hundebesitzer Versicherungen für ihre Vierbeiner ab. Doch ist eine Hundeversicherung notwendig? Diese Frage möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten.

 

Kurze Antwort

Ob eine Hundeversicherung notwendig ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Stattdessen müssen Hundehaftpflichtversicherung und Hundekrankenversicherung separat betrachtet werden.

Eine Hundehaftpflichtversicherung haftet für Schäden, die ein Hund bei Dritten verursacht. Deshalb ist sie (wie der Name bereits erahnen lässt) in einigen Bundesländern notwendig. Diese umfassen Niederösterreich, Oberösterreich Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien. In Burgenland, Kärnten sowie Vorarlberg hingegen ist eine solche Versicherung (noch) nicht Pflicht.

Eine Hundekrankenversicherung zahlt für die Behandlung des eigenen Hundes beim Tierarzt. Eine solche ist entsprechend nicht unbedingt notwendig. Je nach Rasse und deren Anfälligkeit für bestimmte Erkrankungen kann eine Hundekrankenversicherung allerdings durchaus sinnvoll sein.

 

Lange Antwort

Sie haben nun in kurzer Form erfahren, ob eine Hundeversicherung notwendig ist. Das Ganze werden wir im Folgenden für die Hundehaftlichtversicherung sowie die Hundekrankenversicherung vertiefen.

 

Unterschied zwischen Haftpflicht und Gesundheit

Bevor wir darauf eingehen können, welche der Hundeversicherungen notwendig ist, möchten wir Ihnen die Unterschiede zwischen Hundehaftpflicht und Hundekranken / -unfallversicherung erläutern:

 

Hundehaftpflichtversicherung

Wenn jemand einen Hund hält, haftet er per Gesetz automatisch für Schäden, die das Tier verursacht. Eine Hundehaftpflicht­versicherung schützt den Hundebesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

 

Hundekranken / -unfallversicherung

Eine Hundekrankenversicherung sichert Sie vor einer finanziellen Belastung ab, die aufgrund der Krankheit Ihres Hundes entsteht. Die Hundekrankenversicherung übernimmt diese entweder komplett oder zu einem großen Teil.

 

Notwendigkeit einer Hundehaftpflicht

Wie Sie erfahren haben, schützt eine Hundehaftpflichtversicherung Sie vor Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden, die Ihr Hund angerichtet hat. Würden Sie diese Ansprüche nicht zahlen können, würden nicht nur Sie, sondern auch der Dritte einen finanziellen Schaden erleiden. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflichtversicherung in den meisten Bundesländern Österreichs Pflicht:

Pflicht

Keine Pflicht

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Kärnten

Salzburg

Vorarlberg

Steiermark

Tirol

Wien

 

Auch in den weiteren Bundesländern kann es in absehbarer Zukunft passieren, dass der Abschluss einer Hundehaftpflicht zur Pflicht für Hundebesitzer wird.

Unabhängig davon können wir nur zum Abschluss einer Hundehaftpflicht raten und sehen diese als unbedingt notwendig an. Schließlich ist eine derartige Versicherung nicht besonders teuer und bringt für den geringen Preis einen sehr hohen Nutzen.

Tipp: Obwohl eine Hundehaftpflicht nicht besonders teuer ist, können Sie mithilfe eines Versicherungsvergleichs bares Geld sparen:

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Notwendigkeit einer Hundekranken / -unfallversicherung

Während eine Hundehaftpflicht (zum Teil) unbedingt notwendig ist, ist das bei einer Hundekrankenversicherung nicht unbedingt der Fall. Hier sollten Sie selbst entscheiden, wie sinnvoll eine derartige Versicherung für Ihre Bedürfnisse ist. Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, die aufgrund ihrer Rasse zu schwereren Krankheitsbildern neigen, ist eine Hundekrankenversicherung in der Regel notwendig. Schließlich lässt sich mit dieser auf Dauer bares Geld sparen. Ebenso erachten wir eine solche Versicherung als notwendig für diejenigen, die nicht selbst für Operationen des Hundes aufkommen und mehrere Tausend Euro zurücklegen können.

Davon abgesehen sollten Sie nicht zu lange warten, ehe Sie eine Krankenversicherung abschließen. Dies ist nämlich nicht rückwirkend möglich. Sollte Ihr Hund also bereits erkrankt sein, zahlt dafür eine neu abgeschlossene Versicherung nicht. Auch haben viele derartige Versicherungen Wartezeiten. Das bedeutet, dass die Behandlung Krankheiten erst nach einer gewissen Dauer ab Vertragsschluss von der Versicherung gezahlt werden, siehe hier: Kann ich eine Hundeversicherung rückwirkend abschließen?

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