Kann ich eine Hundeversicherung von der Steuer absetzen?

Sie füllen gerade Ihre Steuererklärung aus und fragen sich, ob Sie eine Hundeversicherung steuerlich absetzen können? Im Folgenden geben wir Ihnen die Antwort auf diese Frage. Außerdem gehen wir darauf ein, wann weitere Kosten für den Hund von der Steuer abgesetzt werden können.

Disclaimer: Bei unseren Ausführungen handelt es sich um keine Steuerberatung. Wir schildern lediglich unsere Erfahrungen.

 

Die Antwort

Für alle Veranlagungsjahre vor 2024 können verschiedene Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der jeweilige Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2016 geschlossen wurde. Gilt das für Ihre Hundeversicherung, können Sie diese unter Umständen als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt allerdings in der Regel nur für die Hundehaftpflicht, nicht aber für Hundekranken- oder -unfallversicherungen.

Unsere Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Einkommenssteuererklärung (von Privatpersonen). Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten die Kosten für den Vierbeiner von der Steuer abzusetzen. Die Wichtigsten möchten wir Ihnen an dieser Stelle nennen:

  • Ihr Hundefriseur besucht Sie zu Hause und schneidet dort die Haare Ihres Hundes. Oder: Sie beziehen ein umfassendes Betreuungsangebot für Ihren Hund in den eigenen vier Wänden. Dann können Sie die Kosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Rechnung sowie den Überweisungsbeleg vorweisen können. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Sie sind Jäger oder Förster und setzen Ihren Hund als Jagd- oder Wachhund ein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wache zwingend notwendig ist und die Rasse Ihres Hundes für die Aufgabe geeignet ist. In dem Fall gelten die Ausgaben für den Hund als Betriebsausgaben.
  • Gleiches gilt, wenn Sie ein Hotel betreiben und dort Ihren Hund im Streichelzoo für kleine Kinder zur Verfügung stellen.
  • Züchten Sie Hunde und verkaufen diese weiter, sind die Kosten für die Zucht selbstverständlich auch als Betriebsausgaben absetzbar. Dafür darf natürlich keine Liebhaberei vorliegen (ca. drei bis fünf Jahre ohne Gewinn).
  • Sie arbeiten als Sozialarbeiter oder Heilpraktiker und setzen Ihren Hund als Therapiehund ein.

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Wichtig :
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine bestimmte Versicherung als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen dürfe, sollten Sie im Zweifelsfall stets einen Steuerberater, einen Versicherungsfachmann oder das Finanzamt um Rat fragen.

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