Sie fragen sich, ob eine Hundeversicherung rückwirkend abgeschlossen werden kann? Hier erhalten Sie die Antwort:
Eine Hundeversicherung kann in der Regel nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Das gilt sowohl für Hundehaftpflichtversicherungen als auch für Hundekrankenversicherungen und Hundeunfallversicherungen.
Das bedeutet: Leidet Ihr geliebtes Tier bereits seit längerer Zeit an einer Krankheit, kommt die neu abgeschlossene Hundekrankenversicherungen üblicherweise nicht für deren Behandlung auf. Ebenso wenig zahlt die Hundehaftpflichtversicherung für Schäden, die ein Hund in der Vergangenheit angerichtet hat.
Der Grund hierfür ist einfach: Versicherungen zahlen für unabsehbare Schäden in der Zukunft. Würden Versicherungen erst dann abgeschlossen werden können, wenn der Schaden bereits entstanden ist, wären die Versicherungsbeiträge viel zu hoch. Infolgedessen würde sich keine Versicherung mehr lohnen.
Wichtiger Hinweis: Unter Umständen haben Sie Glück und Ihre Privathaftpflichtversicherung enthält eine sogenannte Vorsorgeversicherung. In dieser sind neue Hunde für einen gewissen Zeitraum mitversichert. Ob Ihre Versicherung eine Vorsorgeversicherung enthält, welche Schadenssumme abgedeckt wird und welche Selbstbeteiligung gilt, erfahren Sie üblicherweise im Versicherungsvertrag.
In jedem Fall sollten Sie eine Hundeversicherung rechtzeitig abschließen, damit Sie vor finanziellen Schäden durch Ihr Haustier geschützt sind. Nutzen Sie dazu einfach unseren vergleich und sparen Sie bares Geld: